Bike-Leasing

Dienstrad-Leasing
Moderne Mobilität für Angestellte – mit Ihrem Partner vor Ort

Wir bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern maßgeschneiderte Konzepte zum Dienstrad-Leasing an. Beide Seiten profitieren von den steuerlichen Vorteilen. Dabei ist der gesamte Leasingprozess transparent und arbeitgeberfreundlich.

Im Rahmen der vier Megatrends Mobilität, Gesundheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit bietet gerade das Dienstrad-Leasing völlig neue Perspektiven für Angestellte.

Das Dienstrad- Leasing wird über die Gehaltsumwandlung zu einem Baustein in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Über Leasingpartner wie, „businessbike.de“, „bikeleasing-service.de“ oder „eurorad.de“,  können wir verschiedene Rundumschutz-Modelle anbieten. Angefangen beim einfachen Diebstahlschutz bis hin zum „Full-Service“ Rundumschutz, der stets sorgenfreies Fahren ohne weitere Kosten während der Leasinglaufzeit garantiert – selbst Verschleiße sind inkludiert.

Vereinbaren Sie telefonisch einen unverbindlichen Beratungstermin. Gerne beantworten wir alle offenen Fragen und präsentieren Ihnen innovative Lösungen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Was bedeutet Leasing


Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim Fahrrad/E-Bike kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und zahlt die monatlichen Raten. Dann überlässt er das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter/in. Überlässt er das Fahrrad/E-Bike an einen Mitarbeiter haben diese den geldwerten Vorteil zu versteuern – mit der sog. 1% Regel also 1% des Bruttolistenpreises werden monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um bis zu 40% reduziert werden.

Was kostet es ein Fahrrad zu leasen?

Das hängt von Ihren individuellen Wünschen zu Ihrem neuen Fahrrad/E-Bike ab. Bei der Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber das Fahrrad/E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer, der die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt zahlt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zusätzlich motivieren, kann er das Fahrrad/E-Bike den Arbeitnehmern auch kostenlos überlassen. Ebenso denkbar sind Mischvarianten.Neuer Text
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